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   BGH, 15.03.1985 - V ZR 275/83   

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https://dejure.org/1985,2738
BGH, 15.03.1985 - V ZR 275/83 (https://dejure.org/1985,2738)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1985 - V ZR 275/83 (https://dejure.org/1985,2738)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1985 - V ZR 275/83 (https://dejure.org/1985,2738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 459 Abs. 2, § 463 S. 1
    Umfang der Zusicherung "sofortiger Bebaubarkeit"

Papierfundstellen

  • DNotZ 1985, 625 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 32/65

    Gewährleistungsansprüche bei Kenntnis des Mangels

    Auszug aus BGH, 15.03.1985 - V ZR 275/83
    Eine andere Frage ist, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des § 464 BGB erfüllt sind (vgl. BGHZ 50, 364).
  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 246/90

    Sachmängelgewährleistung für Bebaubarkeit eines Kaufgrundstücks, orientiert am

    Insbesondere die Frage, ob ein Grundstück wegen der fehlenden Bebaubarkeit nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts mangelhaft ist, hat er stets unabhängig davon geprüft, ob im Streitfalle bereits ein ablehnender Bescheid der Baurechtsbehörde vorlag (Senatsurt. v. 15. März 1985, V ZR 275/83, WM 1985, 662; v. 12. Juni 1987, V ZR 151/86, WM 1987, 1223; v. 17. März 1989, V ZR 245/87, WM 1989, 857); umgekehrt hat er einen Mangel nicht bereits deshalb verneint, weil ein günstiger Bescheid ergangen war (s. oben 2.).
  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 151/86

    Zusicherung der sofortigen Bebaubarkeit eines Grundstücks

    Die Übernahme der Einstandspflicht für ein rechtmäßiges Verhalten der Baubehörde durch den Verkäufer ist daher ungewöhnlich und geht weit über die normale Zusicherung der Bebaubarkeit hinaus (Senatsurt. v. 15. März 1985, V ZR 275/83, WM 1985, 662 ).
  • BGH, 26.11.1987 - III ZR 81/86

    Übergang der Haftung für von Gemeindebediensteten begangene

    Wer - wie hier - die sofortige Bebaubarkeit eines Grundstücks vertraglich zusichert, will nach der Lebenserfahrung im allgemeinen dafür einstehen, daß der Bebauung im maßgebenden Zeitpunkt der Übergabe des Kaufobjekts (§ 446 Abs. 1 BGB) keine baurechtlichen Hindernisse entgegenstehen (BGH WM 1985, 662 u. Urteil vom 12. Juni 1987 - V ZR 151/86 -).
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